AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig für die Fitness Stadt Ricklingen an der Göttinger Chaussee 83 und die Fitness Stadt Linden an der Davenstedter Str.80.

Trainings- und Hausordnung

Die Trainings- und Hausordnung ist Bestandteil der AGB`s und hängt in diesem Studio aus, und ist vom Mitbenutzer zu befolgen.

Aus hygienischen Gründen ist dem Mitbenutzer das Training nur mit einem Handtuch, Sportschuhen sowie Trainingsbekleidung die den Oberkörper, die Oberarme und die Oberschenkel bedecken gestattet.

Antrag auf Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft mit der Fitness Stadt kommt durch Annahme des Antrags auf Mitgliedschaft zustande.

Der Antrag des Antragstellers gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, durch die Fitness Stadt, schriftlich, per Email oder Telefax, gegenüber dem Antragsteller abgelehnt wird.

Bei Ablehnung seitens der Fitness Stadt beruht diese auf interner Prüfung und Entscheidung. Es bedarf keiner Begründung gegenüber dem Antragsteller.

Nutzungs- und Vertragsbeginn

Das Mitglied kann die Leistungen der Fitness Stadt im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn nutzen. Wenn das Clubmitglied die ihm zur Verfügung stehenden Leistungen nicht in Anspruch nimmt, berechtigt ihn das nicht, die Mitgliedsbeiträge zu kürzen oder zurückzufordern.

Für einen angebrochenen Monat wird ein anteiliger Beitrag nach Kalendertagen erhoben. Grundsätzlich können die Leistungen, 1x pro Tag und nur in einer Fitness Stadt Filiale genutzt werden.

Der Mitgliedsausweis (Trainingsschlüssel) ist nur in einer Filiale gültig, und muss bei jedem Besuch an der Rezeption vorgezeigt werden. Für den Mitgliedsausweis (Trainingsschlüssel) wird ein Pfand in Höhe von 25,- € erhoben.

Monatliche Zahlung / Mehrwertsteuer

Der monatliche Beitrag ist jeweils im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Monats fällig und ist per Bankeinzugsermächtigung zu entrichten.

Der erste monatliche Beitrag wird anteilsmäßig errechnet. Bei Rücklastschriften werden die entstandenen Rücklastschriftsgebühren in Rechnung gestellt.

Wählt das Mitglied eine andere Zahlungsart als die Einzugsermächtigung ist die Fitness Stadt berechtigt, auf Grund des höheren Verwaltungsaufwands eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 € zu berechnen.

Der gesamte Restbetrag wird sofort fällig, wenn das Mitglied mit der Zahlung von 2 Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug gerät.

Veränderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigen die Fitness Stadt ab deren Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge. Im Falle eines Verzuges der Mitgliedsbeiträge behalten wir uns das Recht vor, Rechtsanwalt und Inkassokosten in Rechnung zu stellen.

Vorauszahlung

Bei vereinbarter Vorauszahlung des Beitrags für die gesamte Erstlaufzeit werden die Verwaltungspauschale sowie die Trainerpauschale zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig.

Einmalige Zahlungen / Trainerpauschale

Die Verwaltungspauschale und die Servicepauschale sowie der monatliche Beitrag sind mit Vertragsbeginn fällig.

Im Falle einer erteilten Bankeinzugsermächtigung werden diese im Wege des Bankeinzugsverfahrens eingezogen. Die Verwaltungs- und die Servicepauschale werden einmalig erhoben.

Bei Kündigung des Vertrages erfolgt keine, auch keine teilweise Rückzahlung der Einmalzahlungen.

Die Trainerpauschale ist jährlich zahlbar, erstmalig ab dem 2. Jahr nach Vertragsbeginn.

Empfehlung / Mitgliederwerbung

Bei erfolgreicher Werbung/Anmeldung eines Neumitglieds durch Empfehlung wird dem Werbenden ein Gratismonat gutgeschrieben.

Werbender und geworbene Person können die Mitgliedschaft nicht gleichzeitig abschließen. Gruppen-, Vereins- und Firmentarife sind vom Empfehlungssystem ausgeschlossen.

Bei Vorauszahlertarifen wird der Beitrag zur nächsten Rechnungsperiode angepasst.

Die „Pro Freund“ Option

Du hast die Möglichkeit durch zubuchen der „Pro Freund“ Option (+20,- €/mtl.) einen von Dir zu bestimmenden Freund, Bekannten oder Kollegen zu Deinen Clubbesuchen mitzubringen.

Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Dieser Freund kann innerhalb dieser 12 Monaten nicht gewechselt werden.

Nachrichtenmitteilung

Mit meiner Anmeldung erlaube ich der Fitness Stadt per E-Mail, Telefon, Handy und Fax mir alle notwendigen Informationen und Neuigkeiten bezüglich meiner Mitgliedschaft, Klärungsangelegenheiten oder Trainingsaktivität zu übermitteln.

Laufzeit / Kündigungen

Die Mitgliedschaft wird über einen definierten Zeitraum abgeschlossen und verpflichtet das Mitglied zur Zahlung von mindestens der Anzahl voller monatlicher Beiträge, die der Anzahl der Monate der Erstlaufzeit entspricht.

Es gilt folgende Kündigungsregelung: Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von 1 Monat vor dem Ende der vereinbarten Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert es sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit.

Bei einem Umzug besteht kein generelles Recht auf vorzeitige Kündigung. Der Vertrag kann jedoch bei Umzug auf eine andere Person übertragen werden.

Für Vertragsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-€ erhoben. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht erhalten.

Die Fitness Stadt kann ferner die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z.B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung die Fitness Stadt zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.

Ruhezeit / Krankenzeit

Der Mitgliedsbeitrag kann pro Jahr für 1 Monat ohne Angaben von Gründen aufgrund einer Ruhezeit auf 50% reduziert werden.

Bei ärztlich schriftlich bestätigten Krankheitszeiten von mindestens 4 Wochen am Stück kann der Mitgliedsbeitrag aufgrund des ärztlichen Attests für die Dauer der Krankheitszeit auf 50% reduziert werden.

Ärztliche Atteste sind vor Antritt der Krankheitszeit einzureichen. Rückwirkend werden diese nicht akzeptiert. Ein ärztlich bestätigtes Attest berechtigt nicht ein generelles Recht auf eine sofortige Kündigung des Vertrages.

Die Dauer der Ruhe- oder Krankheitszeit wird an das Vertragsende angehängt.

Haftung bei Schäden

Eine Haftung bei Schäden, die dem Mitbenutzer bei Verlust von mitgebrachter Kleidung und Wertgegenständen entstehen, tritt nur ein, wenn durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Personals gehandelt wurde.

Es werden verschließbare Schränke zur Verfügung gestellt.

Übertragbarkeit

Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

Sonstiges

Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollte eine oder einzelne Bestimmungen dieses Vertrages der Rechtswirksamkeit entbehren, so gilt zwischen den Parteien das als gewollt, was den rechtsunwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

Die Fitness Stadt ist eine eingetragene Marke der Axia Sports und Marketing GmbH.

Datenschutz

Die Fitness Stadt ist berechtigt, personenbezogen Daten des Mitglieds einschließlich eines Lichtbildes zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln, soweit dies zu beidseitigen Erfüllung oder Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient.

Zur Sicherheit seiner Mitglieder überwacht die Fitness Stadt nach entsprechender Kenntlichmachung Teilbereiche des Studios mit Videokameras und speichert die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und des Studios notwendig ist.

Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutz-gesetztes werden eingehalten. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hannover, Mai 2022

Hier geht`s zur Datenschutz Seite.

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